WASSERLEXIKON

Aluminium

Ein hoher Gehalt an Aluminium im Trinkwasser kann seine Ursache in einem niedrigen pH-Wert des Wassers haben, das heißt, dass das Wasser „sauer“ ist. Das im Gestein gebundene Aluminium wird durch das saure Wasser herausgelöst und gelangt auf diese Weise in unser Trinkwasser. Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung für Aluminium liegt bei 0,2 mg/l (Milligramm pro Liter). Dieser Wert wird von unseren Wasserwerken in der Regel problemlos eingehalten.

Ammonium

Bei dem Ammonium handelt es sich um eine Verbindung aus Stickstoff und Wasserstoff. Sein Vorkommen in unserem Trinkwasser wird durch die Trinkwasserverordnung auf 0,5 mg/l (Milligramm pro Liter) begrenzt und in der Regel auch nicht überschritten. Ein hoher Gehalt an Ammonium im Trinkwasser kann durch landwirtschaftliche Einträge verursacht werden. Meist handelt es sich hierbei also um saisonal (d.h. zeitlich begrenzt) bzw. regional begrenzte Erscheinungen. Der Gesetzgeber erteilt in diesen Fällen, aufgrund der Unbedenklichkeit einer kurzfristigen Überschreitung des Grenzwertes, eine Genehmigung.

Arsen

Der Grenzwert für Arsen gemäß Trinkwasserverordnung beträgt 0,01 mg/l (Milligramm pro Liter). Als Größenvergleich bedeutet das, dass in 10.000 Liter Wasser (500 gefüllte Badewannen) nicht mehr als 1 Gramm Arsen enthalten sein darf.

Arsen kommt in der Natur allerdings sowohl in Form sehr toxischer (giftiger) Verbindungen als auch nahezu ungiftig vor. Die deutschen Wasserwerke bieten das Trinkwasser überwiegend mit einem Gehalt von maximal 0,001 mg/l Arsen an. Es enthält also höchstens ein Zehntel der gesetzlich zulässigen Menge. Da Arsen im allgemeinen als ein tödliches Gift bekannt geworden ist möchten wir an dieser Stelle noch hinzufügen, dass ein erwachsener Mensch für eine tödliche Dosis an einem Tag zwischen 50 und 500 Badewannen voll Trinkwasser zu sich nehmen müsste.

Blei

Für Blei liegt der Grenzwert der TrinkwV bei 0,04 mg/l (Milligramm pro Liter). Das Problem einer möglichen Bleibelastung des Trinkwassers entsteht allerdings erst wenn unser Wasser die Wasserwerke bereits verlassen hat. Es basiert auf den teilweise noch vorhandenen Wasserrohren aus Blei in unseren Häusern. Dabei können die Bleigehalte den zulässigen Grenzwert der Trinkwasserverordnung um ein vielfaches übersteigen. Daher ist es ratsam, sich über die Beschaffenheit der im Haus befindlichen Wasserrohre zu erkundigen. Bei Wasserleitungen, die nach 1960 installiert wurden, kann man allerdings in der Regel davon ausgehen, dass es sich hierbei nicht mehr um Bleirohre handelt.

Cadmium

Der Grenzwert für Cadmium liegt in der Trinkwasserverordnung bei 0,005 mg/l (Milligramm pro Liter). Dieser Wert wird von den Wasserwerken in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel weit unterschritten. Die Konzentrationen an Cadmium im Trinkwasser stellen gesundheitlich kein Problem dar. Akute Vergiftungen (Erbrechen, Durchfall) treten erst ab einer Konzentration von 15 mg/l Trinkwasser d.h. bei der 3000fachen Überschreitung des Grenzwertes auf.

Chlorid

Der Grenzwert für Chlorid gemäß Trinkwasserverordnung liegt bei 250mg/l (Milligramm pro Liter) wohingegen die tatsächlich enthaltene Menge erfahrungsgemäß weit unter diesem Wert liegt. Der tägliche Bedarf des menschlichen Organismus an Chlorid liegt bei 830mg für Erwachsene gemäß den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Chlorid ist ein wichtiger Bestandteil der Körperflüssigkeiten sowie der Verdauungssekrete und Magenflüssigkeit. Daher benötigt der Körper eine regelmäßige Zufuhr an Chlorid, welches in der Regel als Natriumchlorid (Kochsalz) aufgenommen wird. Von 2,5g Kochsalz fallen auf Chlorid ungefähr 1,5g sowie 1g auf Natrium. Die tägliche Aufnahme an Kochsalz sollte allerdings die Empfehlungen nicht erheblich übersteigen. Trinkwasser stellt in diesem Zusammenhang allerdings nur einen vernachlässigbaren Anteil an der Chloridversorgung dar.

Chrom

Für Chrom liegt der Grenzwert der Trinkwasserverordnung bei 0,05 mg/l (Milligramm pro Liter). Dieser Wert wird in der Regel in unserem Trinkwasser um ein Vielfaches unterschritten. Chrom liegt in der Natur in sehr verschiedenen Verbindungen vor mit ebenfalls sehr unterschiedlicher Toxizität. In natürlichen Gewässern kann es sowohl in 3-wertiger als auch in 6-wertiger Form vorliegen. Toxische Wirkungen gehen im wesentlichen vom 6-wertigen Chrom und seinen Verbindungen aus. Diese Form kann durch Industrieabwässer in den Trinkwasserkreislauf gelangen. Das 3-wertige Chrom hingegen gehört zu den lebensnotwendigen Spurenelementen.

Cyanid

Cyanide sind die Salze der nach bitteren Mandeln riechenden, hochgiftigen Blausäure. Sie gelangen insbesondere durch Industrieabwässer in den Trinkwasserkreislauf. Die Gefahr der Cyanide für den Menschen basiert darauf, dass sie durch die Magensäure in Blausäure umgewandelt werden. Der Grenzwert gemäß TrinkwV liegt für Cyanid bei 0,05 mg/l. Da der menschliche Organismus geringe Mengen an Cyanid abbauen kann, ist bei Einhaltung dieses Grenzwertes eine Gesundheitsgefährdung auch für Kinder auszuschließen.

Eisen

Eisen ist ein Spurenelement, das der menschliche Organismus täglich benötigt. Die von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfohlene tägliche Zufuhr liegt bei 18mg für Frauen und 12mg Eisen für Männer. Eisen ist maßgeblich am Sauerstofftransport im Blut beteiligt. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sieht für Eisen einen Grenzwert von 0,2 mg/l (Milligramm pro Liter) vor. Dahingegen geht man erst ab einem Wert von 200 mg/l von einer Gesundheitsgefährdung durch Eisen aus.

Mineralwasser wird in der Regel „enteisent“ angeboten, das bedeutet, dass das Eisen entfernt wird bevor das Mineralwasser in den Handel gelangt. Dieses Vorgehen begründet sich allerdings in sensorischen Aspekten (insb. Aussehen). Für den menschlichen Organismus hat der Eisengehalt im Trinkwasser eher positive Auswirkungen.

Flourid

Bei Fluorid handelt es sich ebenfalls um ein Spurenelement, vor allem erforderlich für die Knochen- und Zahnschmelzbildung. Um eine ausreichende Versorgung mit Fluor zu sichern sind einige Länder, wie die Schweiz, die USA und Irland dazu übergegangen, das Trinkwasser bereits mit Fluor anzureichern. In Deutschland ist diese Art der zentralen Versorgung allerdings verboten. Denn eine Überversorgung, die durch eine solche Maßnahme eintreten kann, birgt ebenso wie ein Fluoridmangel, die Gefahr einer gesundheitsschädigenden Auswirkung. Der Grenzwert für Fluorid im Trinkwasser liegt bei 1,5 mg/l. Man hat allerdings auch festgestellt, dass bei Werten unter 0,5-0,3 mg/l die Karieserkrankungen bei Kindern und Jugendlichen zunehmen.

Grenzwerte

Ein Grenzwert legt die Menge an einem Stoff fest, die nicht überschritten werden darf. Die Grenzwerte für die einzelnen im Wasser enthaltenen Stoffe basieren auf humanmedizinischen Erkenntnissen. Es wurde dabei ein Sicherheitszuschlag berücksichtigt, so dass der Grenzwert laut TrinkwV 10 bis 1000 Mal geringer ist als der gesundheitlich unbedenkliche Erfahrungswert. Das bedeutet, dass selbst die 10 bis 1000fache Menge des jeweiligen Stoffes als gesundheitlich unbedenklich angesehen werden darf. Da sich die in der Trinkwasserverordnung angegebenen Grenzwerte auf einen Langzeitgenuss beziehen, sind kurzfristige Überschreitungen im allgemeinen als unbedenklich anzusehen. Überschreitungen einzelner Grenzwerte können saisonal oder auch regional bedingt sein und sind unter bestimmten Umständen, in gewissem Maße, nach amtlicher Genehmigung zugelassen.

Chemische Stoffe Grenzwert gemäß TrinkwVO (mg/l)
Arsen 0.01
Blei 0,04
Cadmium 0,005
Flourid 1,5
Nitrat 50,0
Quecksilber 0,001
Polycyclische anorganische Kohlenwasserstoffe 0,0002
Chlorverbindungen 0,01
Ammonium 0,5
Chlorid 250,0
Eisen 0,2
Natrium 150,0
Pflanzenschutzmittel 0,0005
Keime gemäß § 1 TrinkwVO E.coli dürfen in 95% der Proben nicht nachweisbar sein. Fäkalrestproben dürfen nicht enthalten sein.
Kalium

Kalium zählt zu den essentiellen Mineralstoffen. Als Gegenspieler des Natriums ist es für die Wasserverteilung im Körper zuständig. Die tägliche Zufuhr gemäß den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sollte für Erwachsene bei ca. 2g liegen. Der Gehalt an Kalium im Trinkwasser liegt in der Regel weit unter 10 mg/l. Der Grenzwert gemäß TrinkwV beträgt 12 mg/l. Dieser Grenzwert basiert nicht auf möglichen gesundheitlichen Gefahren für den Menschen, sondern auf rein technologischen Eigenschaften des Kaliums im Trinkwasser. Geogen bedingte Überschreitungen bleiben bis zu einem Grenzwert von 50 mg/l unbeachtet.

Keime gem. § 1 TrinkwV

Bei der Einstufung der Trinkwasserqualität bezüglich der Anwesenheit verschiedener Keime können verschiedene Kriterien zugrunde gelegt werden. So dürfen gemäß Trinkwasserverordnung in 100 ml Trinkwasser keine coliformen Keime und Escherichia coli nachweisbar sein. Hierbei handelt es sich um Indikatoren einer fäkalen Verunreinigung des Trinkwassers. Des weiteren schreibt die Trinkwasserverordnung vor, dass in 1ml Trinkwasser nicht mehr als 100 „aerobe“ Bakterien enthalten sein dürfen. Zur Erzeugung bakteriell einwandfreien Trinkwassers wird dieses mit Chlorverbindungen behandelt.

Mangan

Mangan zählt zu den essentiellen (lebensnotwendigen) Spurenelementen, die dem menschlichen Organismus täglich zugeführt werden müssen. Mangan ist an der Aktivierung verschiedener Enzyme im Körper beteiligt. Bei einer täglichen Zufuhr von 2-5 mg für Erwachsene kann davon ausgegangen werden, dass weder ein Mangel noch eine Überdosierung zu erwarten ist. Mangan ist vor allem Bestandteil pflanzlicher Kost und nur in geringen Mengen in tierischen Produkten enthalten. In großen Mengen zugeführt, wirkt Mangan toxisch (giftig). Dabei kann es zu Magen-Darm-Störungen, Lungenentzündungen und neurologischen Störungen kommen. Der Grenzwert für Mangan im Trinkwasser gemäß der Trinkwasserverordnung beträgt 0,05 mg pro Liter und wird von den Wasserversorgern in der Regel um ein mehrfaches unterboten.

Natrium

Natrium ist im Allgemeinen bekannt als Bestandteil des Kochsalzes (Natriumchlorid). Es gehört zu den essentiellen Mineralstoffen und erfüllt im menschlichen Organismus zahlreiche wichtige Funktionen. Hauptaufgabe besteht in der Regulation des Wassergleichgewichts sowie des Säuren-Basen-Gleichgewichts im Körper. Sowohl eine Unterversorgung als auch eine Überversorgung verursacht gesundheitliche Störungen. Im menschlichen Organismus ist Natrium zu 1,4g/kg Körpergewicht enthalten. Die tägliche Zufuhr sollte für Erwachsene bei 380 mg liegen. Der Aufnahme von Natrium über das Trinkwasser kommt dabei eine eher geringe Bedeutung zu, da die Werte in der Regel deutlich unter 50 mg/l liegen.

Nickel

Typische Nickelgehalte im Trinkwasser liegen unter 10µg/l (10 Microgramm = 10 Millionstel Gramm pro Liter) bei einem Grenzwert von 50 µg/l. Vom oral aufgenommenen Nickel werden nur etwa 1-10 % resorbiert (vom Körper aufgenommen) und über den gesamten Organismus verteilt. Der tägliche Bedarf eines Erwachsenen wird geschätzt auf 35-500 µg, gesicherte Erkenntnisse liegen hier noch nicht vor. Die Toxizität von oral aufgenommenem Nickel ist gering. Eine gesundheitliche Gefährdung des Menschen durch die Aufnahme von Nickel über das Trinkwasser ist daher auszuschließen. Die Festsetzung eines Grenzwertes basiert auf der Möglichkeit allergischer Reaktionen durch Nickel bei besonders empfindlichen Personen.

Nitrat

Der Eintrag von Nitrat ins Trinkwasser erfolgt durch die Anwesenheit von Stickstoff und Stickstoffverbindungen in der Umwelt wie z.B. durch chemische und organische Düngung. Daher kann es beim Nitratwert im Trinkwasser saisonal und regional gelegentlich zu Grenzwertüberschreitungen kommen, dessen Zulassung allerdings genehmigungspflichtig ist. Nitrat ist für Erwachsene kaum toxisch. Bei Säuglingen besteht allerdings durch die Aufnahme großer Nitratmengen, die Gefahr der Blockierung des Sauerstofftransports im Blut. Das Nitrat ist in der Lage sich an das Hämoglobin, den Sauerstofftransporteur im Blut, zu binden. Der Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser liegt bei 50 mg/l. Dieser Wert basiert auch auf der Toxizität (Giftigkeit) der aus Nitrat im Organismus entstehenden Verbindungen (Nitrit und weiterhin Nitrosamine).

Nitrit

Nitrit ist hochgradig toxisch für den menschlichen Organismus. Der Grenzwert für Nitrit liegt bei 0,1 mg/l (Milligramm pro Liter). Dieser Wert wird in der Regel von unseren Wasserversorgern um ein Vielfaches unterschritten. Nitrit wird nicht nur direkt über das Trinkwasser bzw. die Nahrung aufgenommen sondern kann im Körper durch mikrobielle Umsetzung aus Nitrat gebildet werden. Weiterhin kann Nitrit im Körper chemisch reagieren, so dass Nitrosoverbindungen entstehen, die ebenfalls außerordentlich giftig sind. Daher richtet sich der Grenzwert für Nitrat auch nach der Toxizität des Nitrits und seiner Verbindungen. Bei der Einhaltung der Grenzwerte für Nitrit und Nitrat kann allerdings von einer absoluten Unbedenklichkeit des Trinkwassers für Erwachsene ausgegangen werden. Einige Empfehlungen gehen bei dem Grenzwert für Nitrat allerdings noch weiter. So wird z.T. empfohlen, für die Herstellung von Säuglingsnahrung aus Trinkwasser nur Wasser zu verwenden, dessen Nitratgehalt unter 20 mg/l liegt, um jegliche gesundheitliche Bedenken auszuschließen.

o-Phosphat (ortho-Phosphat)

Mit o-Phosphat oder ortho-Phosphat wird das Phosphat (PO3—) in seiner gängigsten Form bezeichnet. Als Bestandteil von Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln war Phosphat lange Zeit eine Bedrohung für unsere Gewässer. Durch die Verwendungsbeschränkungen für Phosphate in Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln ist der Eintrag von Phosphaten ins Trinkwasser aus diesem Bereich nicht mehr von Bedeutung. Phosphate sind praktisch ungiftig und für den menschlichen Organismus von essentieller Bedeutung. Die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die tägliche Zufuhr von Phosphor liegen für Erwachsene bei 1200-1600 mg/Tag. In Form von ortho-Phosphat wird Phosphor vom menschlichen Körper auch vollständig aufgenommen. Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung gibt einen maximalen Wert von 6,70 mg o-Phosphat in 1 Liter Trinkwasser vor. Dieser Wert wird von den Wasserwerken in der Regel weit unterboten.

Organische Chlorverbindungen

Unter den organischen Chlorverbindungen sind die fünf folgenden Parameter zusammengefaßt: Trichlorethan, Trichlorethen, Tetrachlorethen, Dichlormethan und Tetrachlormethan. Insbesondere bei der Verwendung von Chlor als Zusatzstoff zur Trinkwasseraufbereitung (Desinfektion) kann es zu diesen Nebenprodukten kommen. Beim Trichlormethan besteht dabei begründeter Verdacht auf ein krebserzeugendes Potential. Der Wasserversorger muss also ein optimales Verhältnis zwischen Minimierung der Bildung organischer Chlorverbindungen bei gleichzeitig ausreichender Desinfektion schaffen. Der Grenzwert für organische Chlorverbindungen gemäß Trinkwasserverordnung liegt bei 0,01 Milligramm pro Liter (mg/l).

PAK (Polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)

PAK oder Polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ist ein Sammelbegriff für eine Gruppe von Verbindungen, die vor allem Produkte einer unvollständig abgelaufenen Verbrennung sind. Sie treten sowohl in Industrieanlagen, in Abgasen von Autos als auch im Ruß von Heizungsanlagen auf und gelten als krebserzeugend für Mensch und Tier. Der Eintrag ins Trinkwasser erfolgt überwiegend über die Luft. Die Summe an PAK im Trinkwasser darf 0,0002 Milligramm (= 0,2 Millionstel Gramm) pro Liter nicht überschreiten. Dieser Grenzwert wird von den Wasserwerken in der Regel weit unterschritten.

Pestizide

Pestizide oder auch Pflanzenschutzmittel dienen dazu, Pflanzen vor Krankheiten sowie einem Befall durch sogenannte Schädlinge zu schützen. Man unterscheidet die Vielzahl an Pestiziden gemäß Ihrem Einsatzgebiet in Fungizide (gegen Pilzbefall), Herbizide (gegen „Unkräuter“), Insektizide (gegen Insekten) sowie die weniger bekannten Akarizide (gegen Milben), Nematizide (gegen Nematoden), Molluskizide (vor allem gegen Schnecken) und Rodentizide (vor allem gegen Mäuse und Ratten). Bei der Vielfalt an Pestiziden handelt es sich zum Teil um Verbindungen auf Basis von Chlorkohlenwasserstoff. Viele dieser Pestizide sind in Deutschland mittlerweile verboten aufgrund ihrer langen Lebensdauer in der Umwelt und der daraus resultierenden umwelt- und gesundheitsgefährdenden Wirkungen. Eine kürzere Verweildauer in der Umwelt haben die Pestizide auf Basis organischer Phosphorverbindungen. Allerdings sind die meisten der rund 200 verschiedenen als Pestizide eingesetzten organischen Phosphorverbindungen hochgiftig und umweltgefährdend. Pestizide gelangen über das Grundwasser ins Trinkwasser. Der Grenzwert für Pestizide im Trinkwasser ist ein sogenannter Summenparameter, was bedeutet, dass das Trinkwasser laut Trinkwasserverordnung nicht mehr als 0,0005 Milligramm pro Liter (mg/l) Pestizide, gleich welcher Art, enthalten darf. Aufgrund des Vorsorgeprinzips ist dieser Grenzwert sehr streng bemessen.

pH-Wert

Der pH-Wert des Trinkwassers gibt darüber Auskunft, wie viel Säure das Trinkwasser enthält, d.h. ob das Trinkwasser sauer, basisch oder neutral ist. Einen pH-Wert von 7 bezeichnet man als neutral. Der Grenzwert des pH-Wertes für Trinkwasser besteht in einem Toleranzbereich zwischen pH 6,5 und 9,5. Die Wasserwerke halten diesen Toleranzbereich ausnahmslos ein. Niedrige pH-Werte (stdSer als 7) weisen auf ein saures Milieu hin (Magensäure: pH 2, saurer Regen: pH 4-5). Höhere pH-Werte zeigen sogenannte basische oder alkalische Bedingungen an (Geschirrspülmaschinenreiniger: pH 11, Schmierseife: pH 10). Der pH-Bereich einer Flüssigkeit lässt sich relativ leicht ermitteln, durch ein sogenanntes Indikatorpapier. Dieses taucht man in die Flüssigkeit und kann dann je nach anschließender Verfärbung den pH-Wert anhand einer Vergleichsskala ablesen.

Quecksilber

Quecksilber ist den meisten Menschen aus Fieberthermometern bekannt, vor der Zeit der digitalen Thermometer. Quecksilber ist ein flüssiges, silberglänzendes Schwermetall von unterschiedlicher Toxizität, je nachdem, auf welche Weise es in den menschlichen Organismus gelangt. So ist das direkte Verschlucken des Metalls wesentlich ungefährlicher als das Einatmen von Quecksilberdämpfen. Dieses kann schwere gesundheitliche Folgen haben wie z.B. eine Schädigung des Nervensystems. Die Aufnahme von Quecksilberverbindungen mit der Nahrung kann zur Anreicherung (Speicherung und Ansammlung) im Körper führen. Der Grenzwert für Quecksilber im Trinkwasser beträgt 0,01 Milligramm pro Liter (mg/l). Bei Einhaltung des Grenzwertes ist davon auszugehen, dass keine kurzfristige und langfristige Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Eintragsquellen in die Umwelt sind einerseits die industrielle Quecksilberverwendung, andererseits quecksilberhaltige Leuchtstoffröhren und Batterien.

Sulfat

Sulfate sind die Salze der Schwefelsäure. Sie sind Bestandteil vieler Mineral- und Heilquellen. Der Eintrag von Sulfat ins Grundwasser und somit ins Trinkwasser erfolgt einerseits durch Herauslösen aus dem Gestein, andererseits auch durch Düngung und „sauren Regen“. Der Grenzwert für Sulfat beträgt 240 mg/l (Milligramm pro Liter). Allerdings bleiben laut Trinkwasserverordnung geogen bedingte Überschreitungen bis zu 500 mg/l außer Betracht.

Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff)

Tetrachlormethan (auch bekannt unter dem Begriff Tetrachlorkohlenstoff) gehört zur Gruppe der chlorierten Kohlenwasserstoffe (CKW). Die Verwendung dieses Stoffes wurde wegen seines umweltgefährdenden Potentials stark eingeschränkt im Rahmen der „FCKW-Halon-Verbots-Verordnung“. Tetrachlorkohlenstoff ist ein starkes Zellgift. Das Einatmen von Tetrachlorkohlenstoff-Dämpfen kann zu schweren Schäden des Zentralnervensystems führen. Es steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen. Die Entfernung von Tetrachlorkohlenstoff bei der Trinkwasseraufbereitung ist sehr aufwendig, mit Hilfe von Aktivkohle aber durchaus möglich. Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung für Tetrachlormethan beträgt 0,003 mg/l (Milligramm pro Liter).

Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV)

Die heutige Fassung der Trinkwasserverordnung ist von Dezember 1990. Hier ist im Detail geregelt und festgelegt, welche Qualität das Wasser aus der Leitung haben muss, welche Stoffe in welcher Konzentration enthalten sein dürfen. Grundlage hierfür sind vor allem gesundheitliche Auswirkungen auf den menschlichen Organismus, die bei einem Langzeitgenuss des Trinkwassers zu erwarten wären. Also hat der Gesetzgeber für die einzelnen Trinkwasserinhaltsstoffe sogenannte Grenzwerte festgelegt. Die Vorschriften haben für die Wasserwerke eine feste Verbindlichkeit. Die Wasserwerke sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Wasserinhaltsstoffe zu messen und dabei die Grenzwerte nicht zu überschreiten.

Wasser / Wasserwerk / Aufbereitung / Wasserhärte

Der Deutsche Bundestag hat am 1.Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz –WRMG) beschlossen. Die Neufassung ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten (siehe Bundesgesetzblatt Teil I vom 4. Mai 2007, S. 600).

Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
Härtebereich hart: mehr als 2, 5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin die Gesamthärte (Summe der Konzentrationen von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben ist. Das Gesetz macht hierzu allerdings keine Aussage.

Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.

Wie bisher haben die Wasserversorgungsunternehmen dem Verbraucher den Härtebereich mindestens einmal jährlich, ferner bei jeder nicht nur vorübergehenden Änderung des Härtebereichs in Form von Aufklebern oder in einer ähnlich wirksamen Weise mitzuteilen.

Weitere Möglichkeiten der Bekanntmachung sind Veröffentlichung in der Regionalpresse, Aufdruck auf Wasserrechnung, Einstellung der Informationen auf der Internetseite des Wasserversorgungsunternehmens, Flyerverteilung in Haushalte etc.
Bestimmung der Wasserhärte nach dem neuen WRMG

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) antwortete auf die Anfrage des DVGW nach der Bestimmung der Wasserhärte, dass nach seiner Auffassung bei der Angabe der Wasserhärtebereiche weich, mittel und hart, wie in der Vergangenheit, die Summe der Erdalkalisalze (Calcium- und Magnesium-Salze) zu berücksichtigen ist.

Zur Begründung verweist das BMU auf die nachstehende Stellungnahme des Umweltbundesamtes, der es sich anschließt:

Die für den Waschvorgang entscheidende Gesamthärte setzt sich vorrangig aus Calcium- und Magnesiumsalzen zusammen. Dabei kann grob angenommen werden, dass 70 – 85 % der Härte von Ca-Ionen und 30 – 15 % von Mg-Ionen verursacht werden. Sowohl Ca-Ionen als auch Mg-Ionen reagieren mit den härtebindenden Stoffen (Komplexbildner, Zeolithe usw.). Weiterhin reagieren beide Salze mit anionischen Tensiden und Seifen, was zur Bildung schwer löslicher Kalkseifen (typische Ablagerung bei Benutzung von Seife im Waschbecken) führt. Für ein optimales Waschergebnis muss also weiterhin die Angabe der Gesamthärte unter Berücksichtigung der Ca- und Mg-Salze erfolgen.

Für die Verkalkung der Heizstäbe der Waschmaschine ist vorrangig der Anteil des Calciumhydrogencarbonats im Wasser verantwortlich, da es beim Erhitzen vom leicht löslichen Calciumhydrogencarbonat in das schwer lösliche Calciumcarbonat umgewandelt wird.

Das in der Vergangenheit durchgeführte Bestimmungsverfahren der Gesamthärte mit einem Komplexbildner durch Titration hat zwischen Ca- und Mg-Ionen nicht unterschieden. Angegeben wurde damals die Härte in °d (Grad Deutsche Härte). Da das Verfahren keine Differenzierung zwischen Ca und Mg ermöglichte, wurde der Härtegrad vereinfacht auch als Equivalent zu dem im Wasser gelösten Ca-Salzen zuerst als mg/l Calziumoxid (1°d entsprach 10 mg CaO pro Liter) und später als mmol/l Calciumcarbonat (1°d entsprach 0,18 mmol/l Erdalkali-Salzen bzw. 0,18 mmol/l Calciumcarbonat) angegeben, obwohl dabei auch Calciumsulfat, Calciumchlorid, Magnesiumhydrogencarbonat, Magnesiumsulfat usw. gemessen wurden. Dies führte dazu, dass im Zusammenhang mit Waschmitteln immer nur noch vereinfacht von mmol/l Calciumcarbonat gesprochen wird, obwohl sich dahinter die Gesamtmenge aller Calcium- und Magnesiumsalze verbirgt.

Auch in den Dokumenten zum EU-Umweltzeichen für Waschmittel werden 2,5 mmol/l Calciumcarbonat als Bezugsgröße für eine mittlere Wasserhärte genannt. Gemeint ist damit ein mittelhartes Wasser von ca. 14°d, was den oberen Grenzwert für mittelhartes Wasser in Deutschland darstellte (Mittelhart war Wasser von 7 °d – 14 °d bzw. mit 1,3 mmol/l – 2,5 mmol/l Erdalkali-Salzen).

Weiterhin ist zu bedenken, dass bei normalen pH-Werten im (Leitungs-)Wasser (fast) nur Calciumhydrogencarbonat vorliegt, jedoch (fast) kein Calciumcarbonat. Somit kann der Hinweis auf den Calciumcarbonat-Gehalt in der Verordnung 648/2004/EG und im WRMG nur als Angabe des Equivalentes der Summe der Erdalkalisalze verstanden werden.